CINEVERO · Rechtliches
Stand: September 2026 Gültig für alle Aufträge ab diesem Datum
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von Marc Sonnen, handelnd unter Cinevero - Media, gegenüber Auftraggebern. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB an.
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Marc Sonnen / Cinevero - Media (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber über die Erbringung von Foto- und Videoproduktionsleistungen sowie damit verbundener Dienstleistungen.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des BGB, sofern nichts anderes angegeben ist.
2.1 Anfragen des Auftraggebers (per E-Mail, Kontaktformular oder mündlich) stellen ein unverbindliches Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.2 Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage gültig.
2.3 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Maßgeblich ist stets das schriftlich vereinbarte Leistungspaket.
2.4 Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs nach Vertragsschluss (sogenannte „Change Requests") bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung des Honorars führen.
3.1 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Dazu können zählen:
3.2 Nicht im Standardpaket enthaltene Leistungen (z. B. Reisekosten außerhalb eines Umkreises von 50 km, zusätzliche Drehtage, Modelbuchungen, Musiklizenzierungen, Drittleistungen) werden gesondert in Rechnung gestellt oder vorab im Angebot ausgewiesen.
3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung seiner Leistungen hinzuzuziehen (z. B. zertifizierte Drohnenpiloten, Tontechniker). Er bleibt dabei Vertragspartner des Auftraggebers.
3.4 Anzahl der Korrekturschleifen: Im vereinbarten Honorar sind in der Regel eine Korrekturschleife inbegriffen. Weitere Korrekturen werden nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
4.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge zur Verfügung (z. B. Briefing, Logofiles, Location-Zugang, Genehmigungen).
4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass alle abzubildenden Personen (Modelle, Mitarbeiter, Tiere) mit der Produktion einverstanden sind und ggf. eine schriftliche Einwilligung zur Bild- und Videoaufnahme erteilt haben. Erforderliche Genehmigungen für Drehorte sind vom Auftraggeber einzuholen.
4.3 Verzögert sich die Produktion aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (verspätetes Briefing, fehlende Genehmigungen, Nichterscheinen von Personen), ist der Auftragnehmer berechtigt, entstehende Mehrkosten und Wartezeiten (Stundensatz: 180 € netto/Std.) gesondert in Rechnung zu stellen.
4.4 Feedback und Freigaben sind innerhalb von 3 Werktagen nach Vorlage zu erteilen. Bei ausbleibender Rückmeldung gilt das Werk als abgenommen.
5.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Angebot nicht abweichend vereinbart.
5.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) geltend zu machen.
5.4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
5.5 Reisekosten (Fahrtkosten ab 25 km, Unterkunft, Parkgebühren) werden nach tatsächlichem Aufwand zuzüglich Umsatzsteuer abgerechnet, sofern nicht im Angebot pauschaliert.
6.1 Bei Aufträgen ab einem Gesamtvolumen von 300 € netto ist eine Anzahlung von 50 % des Auftragswertes nach Auftragsbestätigung zur Sicherung des Termins fällig. Die restlichen 50 % sind spätestens 7 Tage nach Abschluss der Produktion bzw. Lieferung der Dateien fällig.
6.2 Der vereinbarte Termin gilt erst mit Eingang der Anzahlung als verbindlich gebucht.
Stornierungsregelungen
6.3 Stornierungen bedürfen der Schriftform. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierungserklärung beim Auftragnehmer.
6.4 Höhere Gewalt (z. B. extreme Wetterverhältnisse, behördliche Verbote) berechtigt beide Parteien zur kostenlosen Terminverschiebung. Eine Entschädigung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
7.1 Alle vom Auftragnehmer erstellten Fotos, Videos, Grafiken und sonstigen Werke (nachfolgend „Werke") sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt stets beim Auftragnehmer (Marc Sonnen / Cinevero - Media).
7.2 Mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars erwirbt der Auftraggeber die im Angebot spezifizierten Nutzungsrechte. Weitergehende Nutzungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ggf. einer zusätzlichen Vergütung.
7.3 Rohdaten (RAW-Dateien, ungeschnittenes Videomaterial) sind nicht Bestandteil der Lieferung und verbleiben beim Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
7.4 Eine Bearbeitung, Veränderung oder Manipulation der gelieferten Werke (z. B. Zuschnitte, Filter, Farbveränderungen) ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers untersagt, soweit dadurch das Werk entstellt wird (§ 14 UrhG).
8.1 Der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte richtet sich nach dem schriftlichen Angebot. Standardmäßig wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vereinbarte Nutzungsart und Nutzungsdauer eingeräumt.
Typische Nutzungsarten
8.2 Eine Weitergabe oder Unterlizenzierung der Nutzungsrechte an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.
8.3 Bei Überschreitung des vereinbarten Nutzungsrahmens (z. B. längere Nutzungsdauer, zusätzliche Kanäle) ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Nachvergütung zu fordern.
Hinweis zur Musiknutzung: Für Videoproduktionen verwendete Musik wird ausschließlich über professionell lizenzierte Musikplattformen bezogen oder vom Auftraggeber mit entsprechender Nutzungslizenz bereitgestellt. Sollte für ein Projekt zusätzliche lizenz- oder GEMA-pflichtige Musik erforderlich sein, werden anfallende Lizenzkosten gesondert berechnet.
9.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für den Auftraggeber erstellten Werke zu Referenz- und Werbezwecken zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Netzwerken und in Bewerbungsunterlagen – sofern keine ausdrückliche anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
9.2 Bei der Veröffentlichung der Werke durch den Auftraggeber ist dieser verpflichtet, den Auftragnehmer in angemessener Form zu nennen (z. B. „Foto/Video: CINEVERO – Marc Sonnen"), sofern dies im jeweiligen Kontext technisch und inhaltlich möglich ist.
9.3 Auf Wunsch des Auftraggebers kann das Referenzrecht im Einzelfall schriftlich ausgeschlossen werden (z. B. bei vertraulichen Unternehmensproduktionen). Dies ist im Angebot gesondert auszuweisen und kann zu einem Aufschlag auf das Honorar führen.
10.1 Fertige Werke werden in der Regel per Download-Link (frame.io) oder auf einem vereinbarten Speichermedium geliefert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Dateien unverzüglich nach Erhalt auf einem eigenen Speichermedium zu sichern.
10.2 Der Auftragnehmer archiviert gelieferte Dateien nach Abschluss des Projekts für einen Zeitraum von 3 Monaten. Danach können keine kostenfreien Nachlieferungen mehr erfolgen. Eine erneute Lieferung nach Ablauf dieser Frist ist kostenpflichtig.
10.3 Lieferzeiträume sind Richtwerte. Verbindliche Deadlines sind schriftlich im Angebot zu vereinbaren. Verzögerungen, die auf fehlende Zuarbeit oder verspätetes Feedback des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
10.4 Gilt das Werk nach § 4 Abs. 4 als abgenommen oder erfolgt eine ausdrückliche Freigabe durch den Auftraggeber, gilt die Leistung als vollständig erbracht und die Schlusszahlung wird fällig.
11.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und auch dann nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
11.2 Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder Nichtverfügbarkeit von Dateien durch technische Störungen, höhere Gewalt oder Umstände außerhalb seiner Kontrolle. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für regelmäßige Datensicherungen nach Lieferung.
11.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für fehlerhafte Ergebnisse, die auf unvollständigen, unrichtigen oder verspäteten Informationen des Auftraggebers basieren.
11.5 Bei Produktionen im Freien oder mit Tieren können witterungsbedingte oder tierbezogene Einflüsse die Ergebnisse beeinflussen. Diese liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers und begründen keinen Anspruch auf Nachbesserung oder Preisminderung.
11.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG). Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
12.2 Werden im Rahmen der Produktion personenbezogene Daten Dritter (z. B. abgebildete Personen) verarbeitet, stellt der Auftraggeber sicher, dass die erforderlichen Einwilligungen dieser Personen vorliegen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter in dieser Hinsicht frei.
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Auftragnehmers. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
13.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie sämtliche Erklärungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Marc Sonnen / Cinevero - Media
Rubensstr. 10, 40789 Monheim am Rhein
info@cinevero.de ·
+49 155 667 8058
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